Grundversorgung
vkw bietet Kleinunternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Strom-Grundversorgung an.
Recht auf Grundversorgung:
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 30 ElWG).
Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist relevant wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.
Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen. Nähere Informationen über die Grundversorgung finden Sie unter www.e-control.at.
Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Sie müssen, wenn es die Umstände im Einzelfall erfordern, vor Lieferbeginn eine Vorauszahlung in Höhe eines Monatsbetrages leisten. Dieser wird nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bemessen. An Stelle der Vorauszahlung können Sie eine gleichwertige Sicherheit leisten (z. B. Barsicherheit, Hinterlegung von nicht vinkulierten Sparbüchern).
Für die Grundversorgung im Netzgebiet der Vorarlberger Energienetze GmbH gelten die gleichen Allgemeinen Lieferbedingungen und Preise
Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag des Interessenten und das Vorliegen eines Netzzugangsvertrages mit dem Verteilernetzbetreiber.