Der PV-Einspeisetarif Flex wird auf Basis des von der E-Control veröffentlichten Referenzmarktwerts für Photovoltaikstrom gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) abzüglich eines vertraglich definierten und indexierten Abschlags berechnet. Der Abschlag deckt die Abwicklung und lieferspezifische Kosten ab. Zur Anpassung des Abschlags: Der Index-Ausgangswert für die Wertsicherung auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) beträgt 139 Punkte (Wert Juli 2025).
Die monatliche Vergütung berechnet sich aus dem Produkt der Differenz zwischen dem Referenzmarktwert PV (EAG) und dem Abschlag sowie der übernommenen Energiemenge.
Der PV-Einspeisetarif Flex ist ohne Umsatzsteuer angegeben. Bei Kunden, die ihre UID-Nummer bekannt gegeben haben, geht die Umsatzsteuerschuld gemäß § 19 UStG auf illwerke vkw als Leistungsempfänger über. Der Kunde hat allfällige Änderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Die Netz- und Messentgelte des Netzbetreibers sowie gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge, die im Zusammenhang mit der Einspeisung oder dem Netzbetrieb stehen, sind im PV-Einspeisetarif nicht eingeschlossen und werden in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe zusätzlich in der Einspeiseabrechnung der illwerke vkw in Rechnung gestellt.
Bedingungen mit Bezug zum Referenzmarktwert
Beim PV-Einspeisetarif Flex handelt es sich um einen monatlich variablen Preis, der erst nach Ablauf des Monats, in dem der Strom eingespeist wurde, im Nachhinein bekannt ist. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der PV-Einspeisetarif Flex (ohne Netzentgelte und allfällige gesetzliche Umlagen, Steuern und Abgaben) monatlich entsprechend des Referenzmarktwertes für Photovoltaikstrom gemäß §13 EAG geändert wird. Der PV-Einspeisetarif Flex kann damit monatlich sinken oder steigen, unter Umständen auch sehr deutlich. illwerke vkw informiert die Kunden laufend in geeigneter Weise über die monatliche Preisentwicklung.